Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verantwortlicher
FrischLuft GmbHAlexanderplatz 1
10178 Berlin
Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der FrischLuft GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Beratung, Lieferung, Montage und Wartung von Klimaanlagen.(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Endpreis genannt wird.(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Installation (z. B. bauliche Gegebenheiten, Stromanschluss, Zugang zum Gebäude) geschaffen sind.(2) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Liefer- und Ausführungsfristen
(1) Angaben zu Liefer- oder Ausführungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.(2) Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, Materialengpässe) verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
7. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.(2) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8. Garantie
(1) Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt der Auftragnehmer für bestimmte Anlagen und Montagen eine freiwillige Garantie (z. B. bis zu 5 Jahre).(2) Die Garantiebedingungen werden gesondert vereinbart und gelten nur bei regelmäßiger Wartung durch den Auftragnehmer oder autorisierte Fachbetriebe.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.(2) Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.